Motortemperatur- und Lagertemperaturspezifikation

Im Allgemeinen gilt: Wenn der Motorisolationsgrad A ist und die Umgebungstemperatur 40 °C beträgt, sollte die Motorgehäusetemperatur unter 60 °C liegen. Der Kerntemperaturanstieg des Wicklungskontakts (Thermometermethode) sollte die Temperaturanstiegsgrenze des Wicklungsisolationskontakts (Widerstandsmethode) nicht überschreiten, d. h. Klasse A beträgt 60 °C, Klasse E 75 °C, Klasse B 80 °C, Klasse F 100 °C und Klasse H 125 °C. Die Temperatur des Wälzlagers sollte 95 °C nicht überschreiten und die Temperatur des Gleitlagers 80 °C nicht. Durch eine zu hohe Temperatur verändert sich die Ölqualität und der Ölfilm wird zerstört.

Die allgemeinen Motorbetriebsvorschriften schreiben vor, dass die maximale Temperatur von Wälzlagern 95 Grad Celsius und die maximale Temperatur von Gleitlagern 80 Grad Celsius nicht überschreiten darf. Gleichzeitig darf der Temperaturanstieg 55 Grad Celsius nicht überschreiten (der Temperaturanstieg ist die Lagertemperatur abzüglich der Umgebungstemperatur zum Zeitpunkt der Prüfung).

 

 

4.4.1 Während des Pumpenbetriebs darf die höchste Temperatur des Lagers 80 Grad nicht überschreiten.

JB/T5294-91 3.2.9.2 Der Anstieg der Lagertemperatur darf die Umgebungstemperatur von 40 Grad nicht überschreiten, die Maximaltemperatur darf 80 Grad nicht überschreiten.

4.3.3 Wenn die Pumpe unter den angegebenen Bedingungen betrieben wird, darf die Außenoberflächentemperatur des eingebauten Lagers nicht mehr als 20 Grad über der Temperatur des Fördermediums liegen und die Maximaltemperatur darf nicht höher als 80 Grad sein. Der Temperaturanstieg der Außenoberfläche des Außenlagers darf bei der hohen Umgebungstemperatur nicht 40 Grad betragen. Die Maximaltemperatur beträgt nicht mehr als 80 Grad.

 

JB/T7255-94 5.15.3 Betriebstemperatur der Lager. Der Temperaturanstieg der Lager darf die Umgebungstemperatur von 35 Grad nicht überschreiten, die Maximaltemperatur darf 75 Grad nicht überschreiten.

JB/T7743-95 7.16.4 Der Anstieg der Lagertemperatur darf die Umgebungstemperatur von 40 Grad nicht überschreiten, die Maximaltemperatur darf 80 Grad nicht überschreiten.

4.14 Der Anstieg der Lagertemperatur darf die Umgebungstemperatur von 35 °C nicht überschreiten, die Maximaltemperatur darf 80 °C nicht überschreiten.

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